Österreichische Judikatur · quellengebunden

Konkrete Entscheidungen

Keine Erfolgsquote, keine pauschale Anspruchszusage. Jeder Eintrag nennt eine konkrete Entscheidung, den Verfahrensgegenstand, das tatsächliche Ergebnis und ausdrücklich auch, was daraus nicht folgt.
Redaktionelle Datenbank

Was Gerichte wirklich entschieden haben

Die Seite trennt Individualurteile, Verbandsverfahren und Unternehmensentscheidungen. Primärquellen stehen direkt am Eintrag; Verjährung wird nur angegeben, wenn sie tatsächlich geklärt ist.

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zuletzt geprüft

Ein Eintrag beantwortet fünf Fragen

  1. Wer hat gegen wen gestritten?
  2. Was hat das Gericht zugesprochen oder abgewiesen?
  3. Welche Voraussetzungen waren entscheidend?
  4. Was gilt gerade nicht automatisch?
  5. Welche Primärquelle belegt das?
Offizielle OGD-Schnittstelle

RIS-Judikatur durchsuchen

RIS-Treffer sind zunächst Rohmaterial. Erst nach Prüfung des Volltexts, des Verfahrensgegenstands und möglicher Gegenjudikatur werden sie in die Datenbank übernommen.

Vor einer Veröffentlichung prüfen: Volltext · Spruch · Verfahrensart · Parteienrolle · Rechtslage am Stichtag · Gegenentscheidungen · Verjährung · Rechtskraft
Kein Fristenraten

Verjährung wird fallbezogen dokumentiert

Die Datenbank zeigt keine pauschale Drei- oder Dreißigjahresfrist, wenn die jeweilige Entscheidung diese Frage nicht geklärt hat.

Für eine belastbare Fristprüfung braucht man mindestens

AnspruchsgrundlageWelche konkrete Forderung wird verfolgt?
Zahlungs- oder FälligkeitsdatumWann entstand beziehungsweise wurde der Anspruch fällig?
KenntnisSpielt Kenntnis für die konkrete Fristregel eine Rolle?
Hemmung oder UnterbrechungGab es Klage, Anerkenntnis oder andere relevante Ereignisse?
Rechtslage am StichtagWelche Gesetzesfassung galt?
Konkrete JudikaturHat das Gericht die Verjährung überhaupt entschieden?
Redaktion

Gemerkte RIS-Funde

Die Merkliste ist eine Arbeitsliste. Ein gemerkter Treffer ist noch keine bestätigte Aussage und erscheint nicht automatisch bei den veröffentlichten Entscheidungen.

Nachvollziehbar statt generisch

Redaktionelle Regeln

Jede Aussage muss auf eine sichtbare Quelle und auf den tatsächlich entschiedenen Sachverhalt zurückführbar sein.

01

Primärquelle zuerst

Geschäftszahl, Gericht, Datum und Ergebnis werden aus OGH- oder RIS-Quellen übernommen. Presseartikel können nur ergänzen, nie ersetzen.

02

Verfahren kennzeichnen

Ein Verbandsurteil untersagt eine Klausel, spricht aber einem einzelnen Kunden nicht automatisch Geld zu. Das wird direkt am Eintrag sichtbar.

03

Grenzen mitveröffentlichen

Neben der nutzbaren Kernaussage stehen Gegenargumente, nicht entschiedene Fragen und notwendige Unterlagen.

04

Keine KI-Entscheidung

Eine lokale KI darf intern einen Volltext strukturieren. Sie darf weder Geschäftszahlen erfinden noch eine Erfolgsquote oder einen automatischen Anspruch ausgeben.

Veröffentlichungsstatus

RIS-FundVolltext geprüftSachverhalt abgegrenztGrenzen ergänztveröffentlicht