Was Gerichte wirklich entschieden haben
Die Seite trennt Individualurteile, Verbandsverfahren und Unternehmensentscheidungen. Primärquellen stehen direkt am Eintrag; Verjährung wird nur angegeben, wenn sie tatsächlich geklärt ist.
Österreichische Judikatur · quellengebunden
Die Seite trennt Individualurteile, Verbandsverfahren und Unternehmensentscheidungen. Primärquellen stehen direkt am Eintrag; Verjährung wird nur angegeben, wenn sie tatsächlich geklärt ist.
RIS-Treffer sind zunächst Rohmaterial. Erst nach Prüfung des Volltexts, des Verfahrensgegenstands und möglicher Gegenjudikatur werden sie in die Datenbank übernommen.
Die Datenbank zeigt keine pauschale Drei- oder Dreißigjahresfrist, wenn die jeweilige Entscheidung diese Frage nicht geklärt hat.
Die Merkliste ist eine Arbeitsliste. Ein gemerkter Treffer ist noch keine bestätigte Aussage und erscheint nicht automatisch bei den veröffentlichten Entscheidungen.
Jede Aussage muss auf eine sichtbare Quelle und auf den tatsächlich entschiedenen Sachverhalt zurückführbar sein.
Geschäftszahl, Gericht, Datum und Ergebnis werden aus OGH- oder RIS-Quellen übernommen. Presseartikel können nur ergänzen, nie ersetzen.
Ein Verbandsurteil untersagt eine Klausel, spricht aber einem einzelnen Kunden nicht automatisch Geld zu. Das wird direkt am Eintrag sichtbar.
Neben der nutzbaren Kernaussage stehen Gegenargumente, nicht entschiedene Fragen und notwendige Unterlagen.
Eine lokale KI darf intern einen Volltext strukturieren. Sie darf weder Geschäftszahlen erfinden noch eine Erfolgsquote oder einen automatischen Anspruch ausgeben.